Herzlich Willkommen bei i-NET-Menue

Ab sofort ist die i-NET-Menue-App verfügbar!
Benötigte Systemnummer für den Login = 222459

Speiseplanänderungen auch wichtigen Gründen behalten wir uns vor und bitten um Verständnis.

Sie können online Essen bis 24:00 Uhr des Vortages bestellen und bis 7:45 Uhr am selben Tag abbestellen! Der Preis für ein Essen inkl. Essenausgabe für Schüler beträgt 4,01 € / Eigenanteil 2,50 €. Ein Essen für Mitarbeiter der Schule kostet 4,13 €.

Ihr Team der Zentralküche

AGB

1. Vertragsbedingungen; Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die Lieferungen und/oder sonstige Leistungen durch die „gastrofact gGmbH“ (kurz: „gastrofact“) zum Gegenstand haben.

1.2 Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen, mit denen die „Gastrofact“ Geschäftsbeziehungen unterhalten, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

1.3 Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Behörden, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit privatrechtlich handeln. 

1.4 Kunde i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote der „gastrofact“ sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des dem Kunden Zumutbaren vorbehalten. 

Ein Vertrag kommt - außer bei Bargeschäften in unserer Zentralküche oder im direkten Verkauf - erst durch schriftliche Bestätigung zustande, wobei auf das in der Bestellung des Kunden enthaltene Angebot innerhalb von zwei Wochen geantwortet wird oder innerhalb dieser Frist die Ware zugesendet wird. Der Vertragsabschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Die „gastrofact“ wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Ware oder Leistung unverzüglich informieren, eine etwa schon erbrachte Gegenleistung wird zurückerstattet.

2.2 Der Kunde ermächtigt die „gastrofact“, Unteraufträge zu erteilen, soweit dies im Rahmen des Auftrags erforderlich ist. 

 

3. Preisangaben; Kostenvoranschlag; Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Auf Verlangen der „gastrofact“ hin ist Verpackungsmaterial unverzüglich fracht- und spesenfrei zurückzusenden, wofür eine entsprechende Gutschrift erteilt wird.

3.2 Gegenüber einem Unternehmer als Kunde behält sich die „gastrofact“ das Recht vor, ihre Preise entsprechend (Preisanpassungsklausel) bzw. angemessen (Preisvorbehaltsklausel) zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.

Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten unsere Preise vier Monate ab Abschluss des Vertrages. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so behält sich die „gastrofact“ für den Fall der nachträglichen Änderung der bei Abschluss des Vertrages gegebenen Kalkulationsgrundlage vor, insbesondere beim Vorliegen nicht bekannter Kostensteigerungen, den Preis in einem angemessenen Verhältnis der eingetretenen Änderung zu erhöhen.

3.3 Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Materialien jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zu Ablauf von drei Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.

3.4 In Verträgen mit Verbrauchern ist in den vereinbarten Preisen die Umsatzsteuer enthalten.

Die in Verträgen mit Unternehmen vereinbarten Preise verstehen sich netto, zusätzlich wird die Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe in Rechnung gestellt.

3.5 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der „gastrofact“ innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Beträge bis 50,00 € netto sind in bar zu bezahlen.

Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass die „gastrofact“ einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest niedrigerer Höhe angefallen ist.

3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt bzw. entscheidungsreif, unbestritten oder von der „gastrofact“ anerkannt sind.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als dass sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

4. Lieferung; Lieferfristen; Versendung und Übergabe

4.1 Lieferfristen sind zu vereinbaren, sie können von der „gastrofact“ jedoch im Rahmen des Zumutbaren - auch ohne Einwilligung des Kunden mit Rücksicht auf die Besonderheiten unseres Betriebes - überschritten werden. Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist sowie Teillieferungen sind zulässig.

4.2 Der Beginn der von der „gastrofact“ angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

4.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die „Gastrofact“ berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

4.4 Die „gastrofact“ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihnen zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihnen ebenso zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von „gastrofact“ zu vertretenen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.5 Bei Versendung gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 446, 447 bzw. BGB, d.h. mit Übergabe der verkauften Sache an den Kunden oder bei Versand auf Verlangen des Kunden geht die Gefahr auf diesen über, sobald der Kunde die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.

4.6 Die Lieferung erfolgt ab Werk, ist frachtfreie Lieferung vereinbart, so erfolgt diese nach Wahl der „gastrofact“ frei Lager; frei Hof oder Verwendungszweck oder bei Empfangsstation des Kunden, jedoch ohne Entladearbeiten und den Transport zum Aufstellungsort. Versandweg, Beförderung und Verpackung bzw. Sicherungen sind der Wahl des Lieferers zu überlassen.

 

5. Gewährleistung 

5.1 Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

5.2 Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten (bei Speisen innerhalb eines Arbeitstages) nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel die „gastrofact“ schriftlich unterrichten; anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang dieser Mitteilung. 

5.3 Soweit ein Mangel der gelieferten Ware vorliegt, kann der Kunde nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

5.4 Im Fall der Mangelbeseitigung ist die „gastrofact“ verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

5.5 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die „gastrofact“ die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

5.6 Bei Beschreibungen der Artikel handelt es sich um allgemeine Angaben, die die Merkmale und Beschaffenheit eines Artikels beschreiben. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die „gastrofact“ nicht.

Herstellergarantien bleiben davon unberührt. 

5.7. Für den Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen 6 Monate.

 

6. Haftung

6.1 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der „gastrofact“ auf den nach Art der Ware oder Dienstleistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 

6.2 Gegenüber Unternehmern haftet die „gastrofact“ bei leicht fahrlässiger Verletzung der Vertragspflichten nicht.

6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. 

6.4 Soweit die Schadensersatzhaftung der „gastrofact“ ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die „gastrofact“ das Eigentum an den gelieferten Sachen vor (Vorbehaltsware).

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen pfleglich zu behandeln und uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa bei einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. 

7.3 Die „gastrofact“ ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht gemäß dieser AGB vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen bzw. zurückzubehalten.

7.4 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt der „gastrofact“  bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Nach der Abtretung ermächtigt der Unternehmer die „gastrofact“, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen der „gastrofact“ gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt und sich im Zahlungsverzug befindet.

7.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Unternehmer erfolgt bis zur Erfüllung aller Forderungen stets im Namen und im Auftrag für die „gastrofact“. Erfolgt eine Verarbeitung mit Fremdmaterial, so erwirbt der „Gastrofact“ an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Waren zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn unsere Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt worden ist.

 

8. Rücktritt

Im Falle eines Rücktrittes und der Rücknahme gelieferter Waren, hat der Kunde/Unternehmer den Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchtüberlassungen und Wertminderung in Höhe von bis zu 25% des jeweiligen Warenwertes. Gegenüber den pauschalierten Ansprüchen bleibt dem Besteller der Nachweis offen, dass dem Lieferer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.

 

9. Sonstiges 

9.1 Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von Kunden werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die „gastrofact“ ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

9.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung werden die Parteien durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.

 

10. Gerichtsstand; Erfüllungsort; Anwendbares Recht

10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Gerichtsstand Mühlhausen; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnort zu verklagen.

10.2 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Mühlhausen.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Mühlhausen, 1. Oktober 2020